Der Schulelternbeirat hat
gem. § 40 SchulG RLP die Aufgabe,
die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und
mitzugestalten. Er soll die Schule beraten, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten. Dabei vertritt der Schulelternbeirat die Eltern gegenüber der Schule, der Schulverwaltung und der
Öffentlichkeit.
Er ist also ein Bindeglied zwischen Eltern und
Schule.
Der Schulelternbeirat ist von der Schulleitung über alle Angelegenheiten,
die für das Schulleben von wesentlicher Bedeutung sind zu unterrichten. Das Schulgesetz sieht hierbei neben der Mitgestaltung des Schullebens drei Formen der Mitwirkung des
Schulelternbeirats vor: Anhören - Benehmen - Einvernehmen (Zustimmung).
Mitglieder | ||
Cornelia Willms |
Dörth | Schulelternsprecherin |
Björn Seis | Kratzenburg | |
Judith Busch | Karbach |
Sie erreichen uns unter:
SEB@gshalsenbach.de
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