Änderung der Regelung zur Absonderung

Wer krank ist, bleibt zu Hause! Dies gilt für alle Erkrankungen! • Meldepflicht einer Coronainfektion entfällt. • Bei symptomfreier Coronainfektion entfällt die Absonderungspflicht und folgende Schutzmaßnahmen treten in Kraft:

  • Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung
  • Maskenpflicht endet frühestens nach 5 Tagen (neg. Test und 48 Std. Symptomfreiheit), spätestens nach Ablauf von 10 Tagen.
  • Maske darf im Freien abgesetzt werden, wenn ein Mindestabstand 1,5 Metern eingehalten werden kann.
  • Kann aus gesundheitlichen Gründen keine Maske getragen werden besteht Absonderungspflicht!

• Allg. Hygiene- und Infektionsschutzregeln (persönliche Hygiene, regelmäßiges Lüften) bleiben bestehen.

Änderungen der Regelungen zum Infektionsschutzgesetz an Schulen ab 04.04.2022 mit Gültigkeit bis 29.04.2022

PE Keine Hotspots in RLP.pdf
PDF-Dokument [326.2 KB]
20220328 Testkonzept.pdf
PDF-Dokument [622.0 KB]
20220329 17. Hygieneplan.pdf
PDF-Dokument [584.3 KB]
20220105_Eltern_Einverstaendniserklaerun[...]
Microsoft Word-Dokument [14.6 KB]

Anpassung der Absonderungs- und Teststrategie

14. Hygieneplan und Testkonzept (Stand 14.01.2022)

12. Hygieneplan und Einsatz von Antigen-Selbsttests

Nachfolgend finden Sie die 12. überarbeitete Fassung des Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz (gültig ab 24. November 2021) und den Einsatz von Antigen-Selbsttests für Schülerinnen und Schüler an Schulen in Rheinland-Pfalz (gültig ab 24. November 2021).

Damit verbunden ist der Hinweis, dass ab dem 24. November 2021 auf dem Schulgelände die 3G-Regel gilt.

Absonderungsverordnung
211014_1AEndVO_Absonderungsveror.pdf
PDF-Dokument [120.2 KB]

Schnelltests nach den Herbstferien

Liebe Eltern, wie das Bildungsministerium angekündigt hat, wird das anlasslose Testen auch nach den Herbstferien fortgeführt. In den ersten beiden Wochen vom 25.10. –05.11.2021 finden dabei wie bisher zwei Testungen pro Woche statt.
Danach wird einmal pro Woche getestet, und zwar jeweils montags. Eine qualifizierte Selbstauskunft ist weiterhin möglich.
Darüber hinaus gelten die Regelungen zur anlassbezogenen Testung selbstverständlich weiter. Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler und ihre Lehrkräfte sich nach dem Auftreten eines positiven Falls in ihrer Lerngruppe weiterhin fünf Tage am Stück jeden Tag mittels Selbsttest auf das Corona-Virus testen, sofern diese Testung durch das Gesundheitsamt angeordnet wurde.

Elternanschreiben - Unterricht nach den Pfingstferien
Elternschreiben 01062021.pdf
PDF-Dokument [279.9 KB]
Elternschreiben der Ministerin - Pfingsten
Elterschreiben 17.05.2021.pdf
PDF-Dokument [329.6 KB]

Testpflicht 

Liebe Eltern, seit dem 24.04 ist das erweiterte Infektionsschutzgesetz in Kraft. Dies sieht die Testpflicht für alle SchülerInnen und Lehrpersonen vor. Dafür wird keine Einverständniserklärung benötigt. Die Kinder, die am Testtag in der Schule sind, führen den Selbsttest durch. (Testtage sind bekannt.) Widersprüche und Erklärungen das eigene Kind den Selbsttest durchführen zu lassen haben keine rechtliche Bedeutung. Es ist jedoch möglich eine negative Testbescheinigung eines anerkannten Testzentrums oder Arztes vorzulegen. Diese dürfen zu Schulbeginn nicht älter als 24 h sein. In Rücksprache mit der Klassenleitung kann eine qualifizierte Selbstauskunft erfolgen.

Selbstauskunft
20210422_Qualifizierte_Selbstauskunft_Se[...]
PDF-Dokument [587.2 KB]
Elterschreiben vom 22.04.2021.pdf
PDF-Dokument [323.5 KB]
Information des Gesundheitsamtes
GA INFO.pdf
PDF-Dokument [207.7 KB]

Informationen und Begleitmaterialien zu den Coronatestungen nach den Osterferien (Stand 26.03.2021)

Selbsttests nach den Osterferien
Selbsttest Elterninfo.pdf
PDF-Dokument [513.6 KB]
Anschreiben
Anschreiben_Eltern.pdf
PDF-Dokument [465.3 KB]
Einverständniserklärung
Anlage_1__Formular_Einverstaendniserklae[...]
PDF-Dokument [193.7 KB]
Datenschutz Selbstsests
Datenschutzinformation_Selbsttest_Schule[...]
PDF-Dokument [17.4 KB]
Elterninfo nach positivem Test
Infoblatt_Eltern_nach_positivem_Test.pdf
PDF-Dokument [23.9 KB]
Informationen Tests 26.03.2021
20210326_S_Schulen_RLP_Informationen_Tes[...]
PDF-Dokument [165.2 KB]
Selbsttest nach den Osterferien
Elterschreiben Tests nach den Osterferie[...]
PDF-Dokument [156.1 KB]
Elterninfo Ostern
Elterninfo Osterferien.pdf
PDF-Dokument [595.6 KB]
Familientelefon
Familientelefon.pdf
PDF-Dokument [430.5 KB]
2021-03 SuS-eSchreiben_GS.pdf
PDF-Dokument [273.0 KB]
Flyer Hilfsangebote SuS 06_04.pdf
PDF-Dokument [174.0 KB]
Lernförderung
Schreiben_an_die_Schulen_.pdf
PDF-Dokument [159.8 KB]
Umgang mit Erkältungs- und Krankheitsanzeichen
Feb_2020_Merkblatt_Umgang_mit_Erkaeltung[...]
PDF-Dokument [563.6 KB]
Wechselunterricht ab dem 08.03.2021
Elterninfo Unterricht ab 8.3.pdf
PDF-Dokument [414.5 KB]
Start des Wechselunterrichts ab dem 22.02.2021
Elternbrief 22.02 (3).pdf
PDF-Dokument [436.2 KB]

Informationen des Ministeriums zum geplanten Wechselunterricht ab dem 22.02.2021 (Stand 11.02.2021)

Elternschreiben 11.02.2021.pdf
PDF-Dokument [62.2 KB]

Informationen zur weiteren Unterrichtsplanung – Fernunterricht - Wechselunterricht

 

Liebe Eltern,

erst heute treffen sich die MinisterpräsidentInnen und Ministerpräsidenten erneut mit der Bundeskanzlerin, um die weitere Planung in Bezug auf den Umgang mit der Corona- Pandemie, auch In Bezug auf die Schulen, zu besprechen. In den Medien hört man weiterhin unterschiedliche Ansätze und Bewertungen der Lage.

 

Bedauerlicherweise können wir Ihnen vor den beweglichen Ferientagen noch keine definitiven Planungen mitteilen. Sobald offizielle Informationen vorliegen, werden wir Sie schnellstmöglich in Kenntnis setzen. Deshalb bitten wir Sie, dass Sie sich unbedingt in SduiI, in Ihren Mails oder auch auf unserer Homepage informieren.

 

Vorsorglich haben wir für die drei Tage nach Karneval Lernpakete mit Wochenplänen gepackt. Diese können in der „Materialschleuse“ am Dienstag, den 16.02.2021 zwischen 9.00 Uhr und 16.00 Uhr abgeholt werden.
 

Kein Wechselunterricht ab 01.02.2021- Brief des Ministerium
Elternschreiben GS 28.01.2021.pdf
PDF-Dokument [145.6 KB]
Masken.pdf
PDF-Dokument [362.2 KB]

Seit Montag ist das Tragen einer FFP2-Maske oder einer OP-Maske Pflicht im öffentlichen Nahverkehr. Wir bitten Sie, dies zu beachten, falls Ihr Kind mit dem Bus zur Notbetreuung/Schule kommt.

Elternbrief zum 01.02.2021
Elternbrief zum 01.02.2021.pdf
PDF-Dokument [422.5 KB]
Elternbrief vom 20.01.2021
Elterninfo20.01.pdf
PDF-Dokument [401.4 KB]
Schreiben der Ministerin Frau Hubig vom 20. Januar 2021
Elternschreiben 20.01.2021.pdf
PDF-Dokument [166.1 KB]
Schreiben der Ministerin Frau Hubig
Schulschreiben 06012021.pdf
PDF-Dokument [213.7 KB]

Informationen zur Lockdown-Verlängerung

 

Liebe Eltern,

wir haben einen Brief zur Lockdownverlängerung der Ministerin erhalten und ich möchte Ihnen nun mitteilen, wie sich das auf unserer Schule auswirken könnte.

 

Die Bildungsministerin Frau Hubig hat folgendes Vorgehen bis zum 29. Januar 2021 festgelegt.

 

  1. Zeitraum bis zum 15. Januar 2021

Der Fernunterricht für alle Klassen bleibt bestehen.

Es wird eine jahrgangsübergreifende Notbetreuung in der Schule angeboten.

 

  1. Zeitraum 18. Januar bis 22. Januar 2021

Der Fernunterricht wird für die Klassen 1-3 fortgesetzt. Notbetreuung findet statt.

Die Abschlussklassen werden zweimal in dieser Woche unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5m beschult.

Montag und Mittwoch: Klasse 4a

Dienstag und Donnerstag: Klasse 4b

 

  1. Zeitraum 25. Januar bis 29. Januar 2021

Der Beschluss der MPK gibt uns unter Aufhebung der Präsenzpflicht die Möglichkeit, bei entsprechendem Infektionsgeschehen mehr SchülerInnen in die Schule zu holen. In der Grundschule soll daher Wechselunterricht wie vormals in Szenario 2 beschrieben, stattfinden.

In den Klassen 2a, 2b, 4a und 4b kann der Mindestabstand bei vollständiger Klasse wegen der geringen Schülerzahl eingehalten werden. Für diese Klassen findet dann voraussichtlich „normaler“ Unterricht statt.

Die Klassen 1 und 3 müssen aufgrund der Klassengröße geteilt werden. Sie werden im Wechselunterricht beschult. Weitere Informationen erhalten Sie über die Klassenleitung.

 

Sobald uns weitere Informationen vorliegen informiere ich Sie umgehend.

 

 

 

 

Hinweise für die Betreuende Grundschule ab dem 04.Januar 2021

  • Während des Fernunterrichts vom 04. -15.Januar 2021 bieten wir – wie bereits bekannt gegeben – vormittags eine Notbetreuung während der klassenüblichen Zeiten an.
  • In Absprache mit dem Schulträger findet auch die Nachmittagsbetreuung für die Betreuungskinder auf der Basis des jeweils aktuellen Bedarfs statt. à Bitte melden Sie diesen mit der Meldung zur vormittäglichen Notbetreuung bis 02.01.2021 über die Klassenleitungen an.
  • Ob für die Essenskinder ein Mittagessen angeboten werden kann, richtet sich nach dem Bedarf. Nur auf Grundlage dieser Zahl kann mit den Anbietern geklärt werden, ob die Bereitstellung eines Essens möglich ist. Diese Entscheidung fällt nach dem 04.Januar und teilen sie dann mit.         

 Informationen zur Fahrplangestaltung im ÖPNV während des Lockdowns ab dem 16.12.2020:

  • Bis einschließlich Freitag, 18.12.2020, wird das komplette Fahrplanangebot auf allen Buslinien aufrecht erhalten.
  • Ab Montag, 21.12.2020, gilt im gesamten Raum des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel (VRM) der Ferienfahrplan bis einschließlich Sonntag, 03.01.2021.
  • Ab Montag, 04.01.2021, wird trotz des Lockdowns im Busverkehr das vollständige Fahrplanangebot gefahren. Lediglich die Linie 670: Boppard – Spay – Rhens – Koblenz wird mit reduziertem Angebot gefahren, die als S-Fahrten ausgewiesen Schulfahrten werden jedoch alle ausgeführt. (Nähere Informationen hierzu finden Sie unter https://zickenheiner.de/aktuelle-hinweise
  • Im Schienenverkehr wird ebenfalls nach Regelfahrplan gefahren. Bitte beachten Sie die jeweiligen Baustelleninformationen.  

Gemäß Schreiben des Ministeriums vom 14.12.2020 besteht ab sofort auch während des Unterrichts in der Grundschule Maskenpflicht.

 

 

16.12.2020 – 18.12.2020:

Aussetzung der Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler (Schulen sind offen, für Kinder, die zu Hause nicht betreut werden können).

 

04.01.2021 – 15.01.2021:

Fernunterricht mit der Einrichtung einer Notbetreuung in der Schule (für Schülerinnen und Schüler, die zu Hause nicht betreut werden können). Bzgl. der Nachmittagsbetreuung können wir Sie erst zum späteren Zeitpunkt informieren.

 

Falls Ihr Kind an der Notbetreuung teilnehmen soll, teilen Sie dies bitte der Klassenleitung mit.

 

Bitte informieren Sie sich regelmäßig über die aktuelle Entwicklung und Informationen hier auf der Homepage, über Sdui oder in Ihren Mails.

 

 

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und alles Gute für den Jahreswechsel sowie nur das Beste für das Jahr 2021.

 

Elterninfo Lockdown.pdf
PDF-Dokument [395.7 KB]
Elternschreiben_03.7.20.pdf
PDF-Dokument [385.6 KB]
Elternschreiben_02.7.20.pdf
PDF-Dokument [275.8 KB]
Elterninfo 3 Szenarien.pdf
PDF-Dokument [383.6 KB]
Sommerschule RLP Informationen für die E[...]
Microsoft Word-Dokument [16.2 KB]
Bedarfsabfrage_Elternbrief.pdf
PDF-Dokument [54.4 KB]
Druckversion | Sitemap
© Grundschule Halsenbach

Grundschule Halsenbach
Hauptstraße 6

56283 Halsenbach

 

Telefon: 06747 / 6391

Fax: 06747 / 951867

sekretariat@gshalsenbach.de

 

 

Sprechzeiten Sekretariat:

Montag:       

8.30 - 12.00 Uhr

 

Mittwoch:  

8.30 - 12.00 Uhr