• Wer krank ist, bleibt zu Hause! Dies gilt für alle Erkrankungen! • Meldepflicht einer Coronainfektion entfällt. • Bei symptomfreier Coronainfektion entfällt die Absonderungspflicht und folgende Schutzmaßnahmen treten in Kraft:
• Allg. Hygiene- und Infektionsschutzregeln (persönliche Hygiene, regelmäßiges Lüften) bleiben bestehen.
Nachfolgend finden Sie die 12. überarbeitete Fassung des Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz (gültig ab 24. November 2021) und den Einsatz von Antigen-Selbsttests für Schülerinnen und Schüler an Schulen in Rheinland-Pfalz (gültig ab 24. November 2021).
Damit verbunden ist der Hinweis, dass ab dem 24. November 2021 auf dem Schulgelände die 3G-Regel gilt.
Liebe Eltern, wie das Bildungsministerium angekündigt hat, wird das
anlasslose Testen auch nach den Herbstferien fortgeführt. In den ersten beiden Wochen vom 25.10. –05.11.2021 finden dabei wie bisher zwei Testungen pro Woche statt.
Danach wird einmal pro Woche getestet, und zwar jeweils montags. Eine qualifizierte Selbstauskunft
ist weiterhin möglich.
Darüber hinaus gelten die Regelungen zur anlassbezogenen Testung
selbstverständlich weiter. Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler und ihre Lehrkräfte sich nach dem Auftreten eines positiven Falls in ihrer Lerngruppe weiterhin fünf Tage am Stück jeden Tag
mittels Selbsttest auf das Corona-Virus testen, sofern diese Testung durch das Gesundheitsamt angeordnet wurde.
Liebe Eltern, seit dem 24.04 ist das erweiterte Infektionsschutzgesetz in Kraft. Dies sieht die Testpflicht für alle SchülerInnen und Lehrpersonen vor. Dafür wird keine Einverständniserklärung benötigt. Die Kinder, die am Testtag in der Schule sind, führen den Selbsttest durch. (Testtage sind bekannt.) Widersprüche und Erklärungen das eigene Kind den Selbsttest durchführen zu lassen haben keine rechtliche Bedeutung. Es ist jedoch möglich eine negative Testbescheinigung eines anerkannten Testzentrums oder Arztes vorzulegen. Diese dürfen zu Schulbeginn nicht älter als 24 h sein. In Rücksprache mit der Klassenleitung kann eine qualifizierte Selbstauskunft erfolgen.
Informationen zur weiteren Unterrichtsplanung – Fernunterricht - Wechselunterricht
Liebe Eltern,
erst heute treffen sich die MinisterpräsidentInnen und Ministerpräsidenten erneut mit der Bundeskanzlerin, um die weitere Planung in Bezug auf den Umgang mit der Corona- Pandemie, auch In Bezug auf
die Schulen, zu besprechen. In den Medien hört man weiterhin unterschiedliche Ansätze und Bewertungen der Lage.
Bedauerlicherweise können wir Ihnen vor den beweglichen Ferientagen noch keine definitiven Planungen mitteilen. Sobald offizielle Informationen vorliegen, werden wir Sie schnellstmöglich in Kenntnis setzen. Deshalb bitten wir Sie, dass Sie sich unbedingt in SduiI, in Ihren Mails oder auch auf unserer Homepage informieren.
Vorsorglich haben wir für die drei Tage nach Karneval Lernpakete mit Wochenplänen gepackt. Diese können in der „Materialschleuse“ am Dienstag, den 16.02.2021 zwischen 9.00 Uhr und
16.00 Uhr abgeholt werden.
Seit Montag ist das Tragen einer FFP2-Maske oder einer OP-Maske Pflicht im öffentlichen Nahverkehr. Wir bitten Sie, dies zu beachten, falls Ihr Kind mit dem Bus zur Notbetreuung/Schule kommt.
Informationen zur Lockdown-Verlängerung
Liebe Eltern,
wir haben einen Brief zur Lockdownverlängerung der Ministerin erhalten und ich möchte Ihnen nun mitteilen, wie sich das auf unserer Schule auswirken könnte.
Die Bildungsministerin Frau Hubig hat folgendes Vorgehen bis zum 29. Januar 2021 festgelegt.
Der Fernunterricht für alle Klassen bleibt bestehen.
Es wird eine jahrgangsübergreifende Notbetreuung in der Schule angeboten.
Der Fernunterricht wird für die Klassen 1-3 fortgesetzt. Notbetreuung findet statt.
Die Abschlussklassen werden zweimal in dieser Woche unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5m beschult.
Montag und Mittwoch: Klasse 4a
Dienstag und Donnerstag: Klasse 4b
Der Beschluss der MPK gibt uns unter Aufhebung der Präsenzpflicht die Möglichkeit, bei entsprechendem Infektionsgeschehen mehr SchülerInnen in die Schule zu holen. In der Grundschule soll daher Wechselunterricht wie vormals in Szenario 2 beschrieben, stattfinden.
In den Klassen 2a, 2b, 4a und 4b kann der Mindestabstand bei vollständiger Klasse wegen der geringen Schülerzahl eingehalten werden. Für diese Klassen findet dann voraussichtlich „normaler“ Unterricht statt.
Die Klassen 1 und 3 müssen aufgrund der Klassengröße geteilt werden. Sie werden im Wechselunterricht beschult. Weitere Informationen erhalten Sie über die Klassenleitung.
Sobald uns weitere Informationen vorliegen informiere ich Sie umgehend.
Hinweise für die Betreuende Grundschule ab dem 04.Januar 2021
Informationen zur Fahrplangestaltung im ÖPNV während des Lockdowns ab dem 16.12.2020:
Gemäß Schreiben des Ministeriums vom 14.12.2020 besteht ab sofort auch während des Unterrichts in der Grundschule Maskenpflicht.
16.12.2020 – 18.12.2020:
Aussetzung der Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler (Schulen sind offen, für Kinder, die zu Hause nicht betreut werden können).
04.01.2021 – 15.01.2021:
Fernunterricht mit der Einrichtung einer Notbetreuung in der Schule (für Schülerinnen und Schüler, die zu Hause nicht betreut werden können). Bzgl. der Nachmittagsbetreuung können wir Sie erst zum späteren Zeitpunkt informieren.
Falls Ihr Kind an der Notbetreuung teilnehmen soll, teilen Sie dies bitte der Klassenleitung mit.
Bitte informieren Sie sich regelmäßig über die aktuelle Entwicklung und Informationen hier auf der Homepage, über Sdui oder in Ihren Mails.
Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und alles Gute für den Jahreswechsel sowie nur das Beste für das Jahr 2021.